Wir
bieten...
...im Rahmen einer
Mitgliedschaft
- Erstellung der
Einkommensteuererklärung*
- Berechnung
des steuerlichen Ergebnisses
- komplette
Abwicklung mit dem Finanzamt
- Bescheidprüfung
- Einspruchsverfahren
- Beratung
und Antragstellung
-
im Eigenheimzulageverfahren
- im
Kindergeldverfahren i.S.d. EStG
- im
Investitionszulagenbereich nach §§3 und
4
InvZulG
- bei
Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
- im Haushaltscheckverfahren
-
ganzjährige steuerliche Betreuung
- zur
Steuerklassenwahl
- zur
Nutzung von Steuervorteilen
-
Neu: Wir dürfen Sie nun auch betreuen
- bei der
Wohnungsbauprämie
- bei der
steuerlichen Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge
("Riester-Rente") nach dem AVmG
- Übungsleiterpauschale
Wir sind...
...ein aufstrebender
Lohnsteuerhilfeverein
...Mitglied
im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin (BDL)
Unsere Zahlen für Sie:
- über
90 Beratungsstellen
- gegründet
1983
Ihre Kosten...
...sind
lediglich der jährliche Mitgliedsbeitrag zwischen
53,55
Euro und 232,05 Euro, je nach Höhe Ihrer Einnahmen
...bei Eintritt
einmalig 11,90 Euro Aufnahmegebühr
*Die Beratungsbefugnis...
...der
Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im
Steuerberatungsgesetz
geregelt (StBG).
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir
für Arbeitnehmer, Rentner
und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
- bei der Einkommensteuererklärung,
wenn nur
Einkünfte
-
aus nichtselbständiger Arbeit (=Lohnsteuerbescheinigung)
-
aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
-
und aus Unterhaltsleistungen
vorliegen
und / oder
Einkünfte
-
aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
-
aus Vermietung und Verpachtung und
-
aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus
sogenannten
Spekulationsgeschäften)
-
Übungsleiterpauschalen
erzielt
wurden und die Einnahmen aus diesen drei
Einkunftsarten
insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden
bzw. 26.000
Euro bei der Zusammenveranlagung von
Ehegatten
nicht übersteigen.
- in anderen Steuersachen
- beim
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- bei der
Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG
- beim
Kindergeld i.S.d. EStG
- bei
der Eigenheimzulage
- bei der
Wohnungsbauprämie und
- im
Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung
der
privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente").
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